Charta Aktivitäten

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Empfehlungen der AG Bauen: Novellierung der MBO

Neben den bundesrechtlichen Vorschriften des Bauplanungsrechts wird das Bauen wesentlich durch die Vorschriften der Landesbauordnungen bestimmt. Gemäß der Bauministerkonferenz verfolgen die Länder das Ziel, weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen. Als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder diene die Musterbauordnung (MBO).

Vor dem Hintergrund der Ziele und Maßnahmenvorschläge der Bauministerkonferenz legt die Arbeitsgruppe 1 Bauen mit Holz in Stadt und Land des Dialogprozesses Charta für Holz 2.0 Empfehlungen zur einheitlichen Umsetzung der Musterbauordnung in Landesrecht vor. Die Empfehlungen sollen die Bauministerkonferenz und die zuständigen Landesministerien dabei unterstützen, die angestrebte Harmonisierung des Bauordnungsrechts in Bezug auf die Gleichstellung der Holzbauweise mit anderen Bauweisen auf Basis des Stands der Technik und des Wissens umzusetzen.

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Novellierung der MBO und einheitlichen Umsetzung in Landesrecht